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   FG Münster, 11.01.1994 - 1 K 2891/93 E, 1 K 2892/93 E   

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https://dejure.org/1994,31389
FG Münster, 11.01.1994 - 1 K 2891/93 E, 1 K 2892/93 E (https://dejure.org/1994,31389)
FG Münster, Entscheidung vom 11.01.1994 - 1 K 2891/93 E, 1 K 2892/93 E (https://dejure.org/1994,31389)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 1 K 2891/93 E, 1 K 2892/93 E (https://dejure.org/1994,31389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 215
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Allerdings können gravierende nachträgliche Veränderungen (z.B. hinsichtlich des Wechselkurses) für spätere Veranlagungszeiträume bedeutsam werden, wenn im Rahmen einer erneuten, aktualisierten Prognose ein Totalüberschuss, entgegen den begründeten Erwartungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht erwirtschaftet werden kann (s. dazu auch FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. September 1997 5 K 315/96 E, EFG 1998, 311, 313 - Revision: VIII R 77/97; Meyer-Scharenberg, Deutsches Steuerrecht 1994, 1213, 1216; a.M. FG Münster, Urteil vom 11. Januar 1994 1 K 2891/93 E, EFG 1995, 215).
  • FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 315/96

    Erzielung negativer Einkünfte im Zusammenhang mit dem Erwerb eines

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  • FG Münster, 18.09.1997 - 14 K 5268/95
    Erträge und Ausgaben bleiben dann außer Ansatz, wenn eine Vermögensanlage wegen eines dauerhaften Mißverhältnisses von Ertrag und Finanzierungskosten nicht geeignet ist, auf Dauer positive Einkünfte zu erzielen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 05. Mai 1993 a.a.O.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 11. Januar 1994, 1 K 2891/93 E , EFG 1995, 215).
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